Beitragsordnung
- Gründungsmitglieder des Instituts für Kommunale Geo-Informationssysteme (IKGIS) zahlen keine Mitgliedsbeiträge.
- Ordentliche Mitglieder, die juristische Personen sind, entrichten einen jährlichen Beitrag zur Mitgliedschaft im IKGIS von € 750.- (siebenhundertfünfzig).
- Ordentliche Mitglieder, die natürliche Personen sind, zahlen einen Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft von € 150.- (einhundertfünfzig).
- Fördernde Mitglieder, die natürliche oder juristische Personen sein können, zahlen einen Beitrag zur Mitgliedschaft von € 1.500.- (eintausendfünfhundert).
- Fördernde Mitglieder aus Hochschulen, Universitäten, Verbänden oder Kommunen zahlen einen Jahresbeitrag von € 500.- (fünfhundert).
Gründungsmitglieder:
Sind Personen, die den Verein am 22. Dezember 1998 gegründet haben. Sie sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt (Zuständigkeiten nach § 9 der Satzung).
Ordentliche Mitglieder:
Sind natürliche oder juristische Personen, die dem Verein nach dem 22. Dezember 1998 beigetreten sind. Sie sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt (Zuständigkeiten nach § 9 der Satzung).
Fördernde Mitglieder:
Sind natürliche oder juristische Personen, die die Ziele des Vereins ideell unterstützen. Sie können an Mitgliederversammlungen beratend teilnehmen, sind dort jedoch nicht stimmberechtigt.
Darmstadt, 03. Mai 2002